Vierzehn Volksbegehren: Eintragungszeitraum von 11. bis 18. März 2024

29.02.2024 10:37

Volksbegehren

Vierzehn unterschiedliche Volksbegehren können während des Eintragungszeitraums von 11. bis 18. März 2024 im Stadtamt unterschrieben werden. Dabei kann in die Texte samt Begründung der Volksbegehren Einsicht genommen und die Zustimmung durch die Unterschrift auf einem Eintragungsformular bestätigt werden. 

Die Kurzbezeichnungen der Volksbegehren lauten:

Die Eintragung für die Volksbegehren ist im Meldeamt des Stadtamtes zu folgenden Zeiten möglich: 

  • von 8 bis 20 Uhr 
    Montag, 11. März 2024

  • jeweils von 8 bis 16 Uhr
    Dienstag, 12. März 2024
    Mittwoch, 13. März 2024
    Donnerstag, 14. März 2024
    Freitag, 15. März 2024
    Montag, 18. März 2024

Die Texte zu den Volksbegehren samt Begründungen können während des Eintragungszeitraumes von 11. bis 18. März 2024 auch online eingesehen werden. Zudem ist die Eintragung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („ID Austria“) möglich. 

Nähere Infos unter www.bmi.gv.at/volksbegehren 

Unterstützungserklärung gilt als Eintragung - Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses keine weitere Eintragung vornehmen. Denn die Unterstützungserklärung wird bereits den Eintragungen zugerechnet.


29.02.2024 10:37