Rechtliches

Fahne mit Wappen

Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel. Als selbständiger Wirtschaftskörper hat eine Gemeinde das Recht innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.

Als Kernstück der Gemeindeverwaltung ist der eigene Wirkungsbereich anzusehen. Die Grundzüge der Gemeindeselbstverwaltung gehen bis ins Jahr 1848 zurück. Im Jahr 1849 wurden die Gemeinden durch das provisorische Gemeindegesetz von der bis dahin bestandenen Herrschaft des Grundherrn befreit. Bereits damals wurde der Grundsatz auf gestellt: „Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde“. 

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