Gefahrenzonenpläne zur Einsicht öffnen:
Gainfeld, Astengraben, Raingraben, Luttersbach
Flachenberg, Fischergraben
Pöham/Fritzbach - Teil 1: Winklgraben, Raidlgraben, Brandstattgraben
Pöham/Fritzbach - Teil 2: Brandstattgraben, Glatzhofgraben, Klausgraben
Leidenfrostgraben, Naglgraben
Fritzbachmündung
Mühlbach
Seit vierzig Jahren werden von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) Gefahrenzonenpläne auf Basis des Forstgesetzes 1975 erstellt. Diese werden Gemeinden mit Wildbach-, Lawinen- oder Erosionsgebieten als Grundlage für die örtliche Flächenwidmung und Bauplanung zur Verfügung gestellt. Gefahrenzonenpläne beziehen sich nicht nur auf ein Einzelereignis, sondern stellen die Summe aller möglichen Ereignisse und damit auch aller möglichen Gefährdungen eines Siedlungsraumes bzw. von Verkehrsflächen dar. Diplomingenieure der Wildbach- und Lawinenverbauung erheben und bewerten alle naturräumlichen Daten. Sie nehmen Einsicht in Chroniken und alte Aufzeichnungen über Katastrophen und beauftragen weitere Experten wie GeologInnen oder BodenmechanikerInnen mit Detailuntersuchungen. Sie begehen alle Einzugsgebiete und machen sich vor Ort ein genaues Bild über die Geländeverhältnisse und Gefahrenherde. Weiters befragen sie Betroffene und Ortskundige über beobachtete und überlieferte Ereignisse. Auch Spuren in der Natur, sogenannte „stumme Zeugen“, geben Auskunft über den Ablauf und das Ausmaß früherer Ereignisse.
Die Gefahrenzonen
Der Grad der Gefährdung wird in unterschiedliche Zonen unterteilt. In Bischofshofen wurden folgende Gefahrenzonen ausgewiesen:
- Die Rote Gefahrenzone „umfasst jene Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen des Bemessungsereignisses oder der Häufigkeit der Gefährdung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.“ (siehe BGBl. Nr. 436/1976). Das bedeutet absolutes Bauverbot für neue Gebäude. Ausgenommen ist nur eine Modernisierung bestehender Gebäude sowie Ersatzbauten, wenn damit die Sicherheit erhöht wird.
- In der Gelben Gefahrenzone ist eine Bebauung und Widmung nur mit entsprechenden Auflagen möglich.
- Der Blaue Vorbehaltsbereich weist auf bereits errichtete oder geplante Maßnahmen der Wildbachverbauung hin. Diese Bereiche sind für technische oder biologische Schutzmaßnahmen freizuhalten und bedürfen einer besonderen Form der Bewirtschaftung.
- Braune Hinweiszonen deuten auf andere durch Wildbäche und Lawinen hervorgerufene Naturgefahren wie Rutschungen, Steinschlag oder geringe Überflutungen hin.
Gefahrenzonenpläne überarbeitet
Die Gefahrenzonenpläne für Bischofshofen stammen aus dem Jahr 1991. Seither haben sich u.a. die technischen Hilfsmittel zur Berechnung und Darstellung von Wildbachszenarien sowie die Wettersituation verändert. Das Sicherheitsbewusstsein der Menschen ist gestiegen und das Nutzungsverhalten hat sich verändert. Ist in manchem Keller früher das Wasser eingedrungen ohne großen Schaden anzurichten, werden heute diese als erweiterter Wohbereich z.B. für Fitness genutzt. Daher erfolgte kürzlich eine Revision der Gefahrenzonenpläne für Bischofshofen durch Experten der Lawinen- und Wildbachverbauung, bei der folgende Gräben bzw. Wildbäche betroffen waren: Im Ortsgebiet Bischofshofen wurden der Gainfeldbach, Asten-, Rain-, Flachberg- und Fischergraben, in Pöham der Fritzbach samt der Zubringer Winkl-, Raidl-, Brandstatt-, Glatzhof- und Klausgraben überprüft.