Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) stellt eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des Flächenwidmungsplanes als auch für die Bebauungspläne für das Ortsgebiet dar. Die inhaltlichen Festlegungen eines räumlichen Entwicklungskonzeptes umfassen folgende Bereiche:

  • Bestandsaufnahme der naturräumlichen Gegebenheiten und der Umweltbedingungen
  • Bestandsaufnahme der Infrastruktur, des Freiraumes, der Siedlungs-, der Bevölkerungs- und der Wirtschaftsstruktur
  • Analyse und Bewertung der bisherigen Entwicklung und des räumlichen Entwicklungskonzeptes
  • Ableitung von räumlichen Entwicklungszielen und Maßnahmen
  • Prüfung der Auswirkungen auf die Umwel

Derzeit erfolgt die generelle Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) der Stadtgemeinde Bischofshofen. Dieses bildet die Grundlage für die Entwicklung der Gemein- de voraussichtlich in den nächsten 25 Jahren. Bei der Erstellung des REK sind grundsätzliche Aussagen zu folgenden Themen zu treffen: die angestrebte Ent- wicklung der Bevölkerung, der Siedlungsstruktur, der Wirtschaft und des Verkehrs, der voraussichtliche Baulandbedarf, die vorgesehene Entwicklung des Freiraumes sowie der Energieversorgung.

Bisher wurde in Bischofshofen die Bestandsaufnahme durchgeführt. Im Lau- fe des Jahres wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Entwurf des REK öffentlich diskutiert. Nach der Vorbegutachtung durch die Landesregierung erfolgt dann die Beschlussfassung in der Gemeindevertretung über die öffentliche Auflage. Im Anschluss wird der Entwurf des REK vier Wochen lang im Stadtamt zur Einsicht aufgelegt bzw. auf der Website veröffentlicht. In diesem Zeitraum können die Bürgerinnen und Bürger schriftliche Einwendungen einbringen. Erst dann erfolgt die endgültige Beschlussfassung des REK durch die Gemeindevertretung. 


REK von 1997 - Text  (14.04 MB)

REK Plan (2.04 MB)

Entwicklungskonzept