Stadtpolitik

Bischofshofen FlaggeIm Land Salzburg gibt es 119 Gemeinden, die Landeshauptstadt Salzburg mit eingerechnet. Das Bundesverfassungsgesetz sieht drei Gemeindeorgane zwingend vor: die Gemeindevertretung, die Gemeindevorstehung bzw. den Stadtrat und den Bürgermeister

Die Gemeindevertretungen der 118 Landgemeinden bestehen aus jeweils neun bis 25 Mitgliedern, je nach Bevölkerungszahl der jeweiligen Gemeinde. In der Stadt Salzburg besteht der Gemeinderat aus 40 Mitgliedern. In Bischofshofen setzt sich die Gemeindevertretung aus 25 Mitgliedern zusammen. 

Die Gelöbnisformel für die Mitglieder der Gemeindevertretung lautet: »Ich gelobe, die Gesetze des Bundes und des Landes Salzburg gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheitspflicht zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen zu fördern.« Das Gelöbnis erfolgt in die Hand des Bürgermeisters.

Aus den Reihen der Gemeindevertretung wird der Stadtrat gewählt. Dieser setzt sich in Bischofshofen aus dem Bürgermeister, den zwei Vizebürgermeistern und sechs Stadträtinnen und -räten zusammen. Jedes Mitglied des Stadtrates leitet einen Ausschuss. Die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin erfolgt im Land Salzburg direkt durch die Wählerinnen und Wähler der jeweiligen Gemeinde.