Vierzehn unterschiedliche Volksbegehren können während des Eintragungszeitraums von 11. bis 18. März 2024 im Stadtamt unterschrieben werden. Dabei kann in die Texte samt Begründung der Volksbegehren Einsicht genommen und die Zustimmung durch die Unterschrift auf einem Eintragungsformular bestätigt werden.
Die Kurzbezeichnungen der Volksbegehren lauten:
Die Eintragung für die Volksbegehren ist im Meldeamt des Stadtamtes zu folgenden Zeiten möglich:
- von 8 bis 20 Uhr
Montag, 11. März 2024
- jeweils von 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 12. März 2024
Mittwoch, 13. März 2024
Donnerstag, 14. März 2024
Freitag, 15. März 2024
Montag, 18. März 2024
Die Texte zu den Volksbegehren samt Begründungen können während des Eintragungszeitraumes von 11. bis 18. März 2024 auch online eingesehen werden. Zudem ist die Eintragung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („ID Austria“) möglich.
Nähere Infos unter www.bmi.gv.at/volksbegehren
Unterstützungserklärung gilt als Eintragung - Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses keine weitere Eintragung vornehmen. Denn die Unterstützungserklärung wird bereits den Eintragungen zugerechnet.