Richtigstellung

27.02.2024 15:55

Von der Freiheitlichen Partei Salzburg wurde eine Postwurfsendung an Haushalte in Bischofshofen versendet. Ein Artikel lautete: „Kontroverse um Fördermittelvergabe und Festsaalbau in Bischofshofen - Handelte es sich um eine Freunderlwirtschaft?“.

Zusammengefasst suggeriert der Inhalt, dass die öffentliche Fördermittelvergabe, die auf Grundlage einer nachhaltigen Gegenleistung der Betreiberfamilie basiert, einerseits persönlich motiviert und anderseits rechtlich unzureichend abgesichert war. Darüber hinaus wurde behauptet, dass der Festsaal nur eine Auslastung von 150 – 200 Personen zulässt. 

Diese Feststellungen entsprechen nicht den Tatsachen und sind unrichtig. Es wird wie folgt klargestellt: 

  1. Der Betreiberfamilie wurde als Gegenleistung für die Errichtung und den Betrieb eines Festsaales eine finanzielle Beteiligung in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses gewährt. Der Zuschuss wurde rechtlich umfassend nicht nur durch ein Vorkaufsrecht, sondern auch durch ein Pfandrecht in Millionenhöhe abgesichert. Bei unrechtmäßiger oder vertragswidriger Verwendung des Zuschusses kann dieser daher wieder zurückgefordert werden.
  2. Der Festsaal wurde für 250 Personen behördlich genehmigt. 

Der Stadtamtsdirektor:
Dr. Andreas Simbrunner 

27.02.2024 15:55