Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung in der Höhe von 100 Euro für den Kauf eines E-Bikes sind:
Für die Auszahlung der Förderung ist der Finanzdirektion der Stadtgemeinde die Rechnung für das E-Bike vorzulegen. Es können nur Rechnungen aus dem laufenden Jahr eingereicht werden. Nähere Informationen in der Finanzabteilung der Stadtgemeinde Bischofshofen.