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Verordnung - Beseitigung von Hundekot und Pferdeäpfel
Aushängezeitraum: 31.07.2023 - 30.09.2023
Verordnung - Beseitigung von Hundekot und Pferdeäpfel
Aufgrund zahlreicher Beschwerden macht die Stadtgemeinde Bischofshofen auf die
ortspolizeiliche Verordnung
betreffend die Beseitigung von Hundekot aufmerksam. Gemäß dieser Verordnung haben Personen, denen die Verwahrung und Beaufsichtigung eines Hundes obliegt, den Kot ihres Hundes auf öffentlichen Flächen (das sind unter anderem Straßen, Gehwege, sämtliche Treppelwege inkl. Böschungen, Spielplätze, Freizeitanlagen etc.) innerhalb des Gemeindegebietes von Bischofshofen unverzüglich zu beseitigen.
Die Verordnung kann unter "
Rechtliches" -> "Verordnungen
" nachgelesen werden. Ein Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen der Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit bis zu 218 Euro bestraft werden.
Die Einhaltung der Verordnung sowie die Leinenpflicht und die ordnungsgemäße Anmeldung des Hundes werden von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes kontrolliert. Verstärkte Kontrollen erfolgen u.a. auf den Treppelwegen sowie in der Salzach- und Steggasse.