Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag - Amtliche Information der Stadtgemeinde

Aushängezeitraum: 04.12.2022 - 31.12.2023

Relevant ist die jeweils geltende Rechtslage, die im Internet veröffentlicht wird unter 

RIS - Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 § 77b - Landesrecht konsolidiert Salzburg (bka.gv.at)


Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag gem. § 77b ROG 2009 und die Verpflichtung zur Einreichung einer Abgabenerklärung und Entrichtung der Abgabe - Amtliche Information der Gemeinde Bischofshofen an alle GemeindebürgerInnen (535 KB) - .PDF

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