Erleichterung für landwirtschaftliche Fahrten

Die Gemeindevertretung hat die Erteilung einer Pauschalzustimmung zur Benützung von Gemeindestraßen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge beschlossen.

Hintergrund ist, dass viele landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen – etwa Traktorgespanne, Güllefässer, Forstanhänger oder Mähdrescher – aufgrund ihrer Bauweise oder sicherheitsrelevanter Ausstattungen die gesetzlich zulässige Fahrzeugbreite von 2,55 Metern überschreiten. Für Fahrten auf öffentlichen Straßen ist daher eine Routengenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz erforderlich.

Mit der nun beschlossenen Pauschalzustimmung gilt die vom Land Salzburg ausgestellte Routengenehmigung künftig auch für die Gemeindestraßen in Bischofshofen. Voraussetzung ist die Einhaltung der im Bescheid festgelegten Auflagen sowie bestehender Verkehrsbeschränkungen. Eine zusätzliche Einzelgenehmigung der Gemeinde ist damit nicht mehr erforderlich.

Ziel der Regelung ist es, den Verwaltungsaufwand für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu reduzieren und gleichzeitig für mehr Rechtssicherheit zu sorgen – insbesondere während arbeitsintensiver Zeiten wie der Ernte- oder Forstsaison. Mehrere Pongauer Gemeinden haben eine entsprechende Pauschalzustimmung bereits beschlossen.

14.07.2026 16:16

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