Abgabenverfahrensnovelle

Die Salzburger Landesregierung bewirkte mit der sogenannten „Abgabenverfahrensnovelle“ (LGBl. Nr. 77/2024) einige rechtliche Änderungen, wie die Salzburger Gemeinden ab 01. Juli 2025 ihre Abgaben und Gebühren vorzuschreiben haben. Je nach rechtlichem Ursprung der Abgabe/Steuer/Gebühr ist ein anderer rechtsformeller Weg der Rechnungslegung an Sie nun verpflichtend.

 

Was ändert sich daher im Wesentlichen für Sie?

Die gewohnte Vierteljahresvorschreibung der Hausbesitzabgaben (Müll, Wasser, Kanal, Grundsteuer, Zählermiete usw.)wird nun gesplittet, da die Abgaben jeweils unterschiedliche Rechtsquellen haben:

 

Abgaben mit Bescheid: Für bestimmte Abgabenarten, wie z. B. die Abfallwirtschaftsgebühr, die Endabrechnung der Kanalbenützungsgebühr oder die Hundesteuer, erhalten Siekünftig einen rechtsverbindlichen Bescheid.


Abgaben mit Rechnung: Andere Abgaben, wie etwa bereits bescheidmäßig festgesetzte Beträge (z. B. Grundsteuer), Akontozahlungen (z. B. für die Kanalgebühr) oder privatrechtliche Entgelte (z. B. Kinderbetreuungsbeiträge), werden mittels Rechnung vorgeschrieben.

 

Unser Tipp:
Nutzen Sie den Abbuchungsservice (SEPA Mandat) der Stadtgemeinde Bischofshofen:


Hausbesitzabgaben - Sepa Lastschrift


So vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen oder Fristversäumnisse. Wir buchen alle fälligen Abgaben zuverlässig und pünktlich von Ihrem Konto ab. Die entsprechenden Vorschreibungen (Bescheide und Rechnungen) erhalten Sieweiterhin zur Information per Post oder auf Wunsch elektronisch.
 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team der Finanzverwaltung gerne zur Verfügung!

19.08.2025 10:22

Bischofshofener Advent
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