Stadtgemeinde Bischofshofen
Rathausplatz 1 - 5500 Bischofshofen
Öffnungszeiten: Mo 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr - Di bis Fr 8 bis 12 Uhr
Parteienverkehr unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen (FFP2-Maskenpflicht)
stadtgemeinde@ bischofshofen.at - www.bischofshofen.at
Tel. +43(0)6462 2801-0 - Fax +43(0)6462 2801-29
Ein Blick auf Bischofshofen - Webcam im Schanzengelände
Das Stadtamt ist für den Parteienverkehr wieder geöffnet. Bitte halten Sie vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ein (FFP2-Maskenpflicht, 2 Meter Abstand, Hände desinfizieren). Wir ersuchen Sie auch weiterhin Ihre Anliegen soweit als möglich per Telefon, E-Mail oder Fax zu erledigen (Tel. 06462/2801, DW der AnsprechpartnerInnen unter www.bischofshofen.at, erreichbar zu den üblichen Öffnungszeiten: Mo von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Di bis Fr von 8 bis 12 Uhr). ... weiter zu den Ansprechpartnern in den Abteilungen ... | |
EINSCHREIBUNG für das KINDERGARTENJAHR 2021/22 Die Bundesregierung hat unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesetzt, die insbesondere auch den Bereich der Kinderbetreuung betreffen. Um Sie und Ihre Kinder nicht zusätzlich zu belasten, wird die Einschreibung für das Kindergartenjahr 2021/2022 daher folgendermaßen durchgeführt ( -> Elternbrief)
Die Formulare für die Kindergarteneinschreibung 2021/22 -> Krabbelgruppen Park -> Kindergarten Neue Heimat -> Kindergarten Mitterberghütten | ![]() |
COVID-19-Information der Stadtgemeinde - Covid-19 - Aktuelle Maßnahmen - Gesundheitsministerium - Corona-Schutzimpfung - aktueller Stand der Geimpften - Seniorenheim - Besucher-Information für Angehörige - vom 1. März 2021 - Die Corona-Ampel für das Land Salzburg - Der Betrieb im Altstoffsammelzentrum ist eingeschränkt. ... weiter ... - Corona-Hotline des Landes Salzburg: Tel. 0662/8042-4450 | |
Kostenfreie Testmöglichkeit in den Bischofshofener Apotheken: Anmeldung erforderlich In Bischofshofen besteht auf Initiative der Apothekerkammer die Möglichkeit zum kostenfreien Testen bei beiden Apotheken. Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich:
Das Land Salzburg und das Rote Kreuz bieten an 29 Teststationen Antigen-Schnelltests an. Voranmeldung unter www.salzburg-testet.at oder über die Gesundheitsberatung 1450 erforderlich. Dem mehrfachen Ersuchen der Stadtgemeinde auch in Bischofshofen eine kostenfreie Teststation einzurichten, wurde von Seiten des Landes Salzburg bis dato nicht nachgekommen. | ![]() |
Eislaufplatz ist bis 7. März 2021 geöffnet - Sicherheitshinweise beachten
Der Astenlift ist aufgrund der Schneelage wieder geschlossen. | ![]() |
Einkaufsdienst der Stadtgemeinde Die Stadtgemeinde bietet für ältere Personen und jene Menschen, die zu den Risikogruppen von Covid-19 zählen bzw. sich in Quarantäne befinden, einen Einkaufsdienst an. Sollte die Versorgung nicht mit Verwandten oder Freunden möglich sein, hilft ein Betreuungsstab der Stadtgemeinde. Es wird ersucht, diese Information auch an Personen weiterzugeben, die diesen Service eventuell benötigen. Nähere Informationen im Stadtamt unter Tel. 06462/2801. Kostenloser Zustelldienst der Bischofshofener Apotheken | ![]() |
Gemeinde-App Gem2Go: Aktuelle Informationen der Stadtgemeinde für unterwegs Die Stadtgemeinde Bischofshofen nutzt unterschiedliche Medien, um die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Als digitale Medien stehen die Stadtwebsite www.bischofshofen.at, die offizielle Facebook-Seite sowie ab sofort auch die Gemeinde-App Gem2Go zur Verfügung. Diese kann von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos genutzt werden. Die Inhalte werden von der Stadtgemeinde Bischofshofen zur Verfügung gestellt. Heruntergeladen werden kann die Gemeinde-App unter www.gem2go.at. | ![]() |
Handyparken mit der "EASYPARK"-App Ab sofort besteht in Bischofshofen die Möglichkeit die Parkgebühr mit der App „EASYPARK“ zu begleichen. So funktioniert es:
Die App “EASYPARK“ erkennt automatisch, ob man sich in einer gebührenpflichtigen Parkzone befindet. Nähere Informationen unter www.easypark.at | ![]() |
"Duale Zustellung": Gemeindevorschreibung auch per Mail möglich Im Vorjahr hat die Stadtgemeinde Bischofshofen auf die "Duale Zustellung" für die vierteljährliche Gemeindevorschreibung umgestellt. Die elektronische Zustellung ist nur mit einer schriftlichen Einwilligung der Betroffenen möglich. Rund zweihundert Haushalte haben sich bisher für den eletronischen Weg entschieden. Kürzlich erfolgte erstmals die Zustellung der Gemeindevorschreibung per Mail durch die von der Stadtgemeinde beauftragen Firma HPC Dual. Da für die EmpfängerInnen nicht eindeutig ersichtlich war, dass es sich um ein Schreiben der Stadtgemeinde handelt, werden hier nochmals das versandte Mail und die dafür nötige Zustimmungserklärung des Empfängers veröffentlicht. Nähere Informationen unter Tel. 06462/2801-12 oder sieberer@bischofshofen.at. | ![]() |
Handy-Signatur: Kostenlose Registrierung im Stadtamt Das Stadtgemeindeamt Bischofshofen ist Registrierungsstelle für die Handy-Signatur. Die Aktivierung ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt. Die Handy-Signatur kann als rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet verwendet werden. Diese ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Das Handy wird somit zum virtuellen Ausweis, mit dem man Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben kann. Voraussetzung für die Registriertung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) sowie ein Mobiltelefon. Terminvereinbarungen sind im Stadtamt Bischofshofen unter handysignatur@bischofshofen.at möglich. Mit der Handy-Signatur können u.a. Amtswege rasch und einfach über das Internet erledigt werden und sie bietet einen komfortablen Einstieg bei diversen E-Services von Verwaltung und Wirtschaft. ...weiter... | ![]() |
Richtlinien bei Wohnungsvergabe Die Vergabe von Wohnungen, für welche die Stadtgemeinde Bischofshofen ein Verfügungs-, Vergabe- oder Vorschlags recht besitzt, erfolgt nach festgelegten Kriterien. Diese orientieren sich an objektiven und sozialen Gesichtspunkten sowie an den Richtlinien des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes in der geltenden Fassung. Die neuen Vergaberichtlinien sind seit 1.März 2016 in Kraft getreten. | ![]() |
|